Rhein-Sieg Kreis, 25.11.2015

Der Kreisfinanzausschuss hat in seiner Sitzung am 16. November 2015 einen Schlussstrich unter die leidige Affäre um die Verwendung der RWE-Aufsichtsratsvergütung des ehemaligen Landrats Kühn gezogen. Diese Gelder werden auf gemeinsamen Vorschlag von CDU, SPD, Grünen und FDP  verschiedenen Projekten zur Betreuung von Flüchtlingen zugute kommen. Die Kreistagsfraktion DIE  LINKE und die Kreistagsgruppe FUW/PIRATEN wurden nicht gefragt, ob sie sich dem Vorschlag anschließen wollten.

Dabei hatte bereits im Jahre 2011 die damalige Kreistagsgruppe FUW die Verwendung beantragt, diese Gelder sozialen Zwecken zuzuführen. Der damalige Landrat Kühn hatte dies mit der Begründung abgelehnt, dass diese Mittel – wenn überhaupt – dem Kreis zur Deckung des Gesamthaushalts zustünden und es rechtlich unzulässig sei, einen bestimmten Verwendungszweck festzulegen.

Umso verwunderlicher war seine nunmehrige Initiative, mit der er bereit war, auf seinen angeblichen Anspruch auf diese Gelder unter der Bedingung zu verzichten, wenn diese Mittel für Zwecke der Flüchtlingsarbeit zweckgebunden werden.

Wie dem auch sei, LINKE und FUW/PIRATEN begrüßen die im Kreisausschuss gefundene Entscheidung. Nicht begrüßen können sie jedoch die haushaltsrechtliche Umsetzung.

Auf  Vorschlag der Verwaltung wurde nicht der Kreistag, sondern die Kämmerin gebeten, eine überplanmäßige Ausgabe in Höhe von rund 730.000 € zu bewilligen. Begründet wurde die Zuständigkeit der Kämmerin damit, dass es sich hier nicht um eine erhebliche Ausgabe handele.

Die hierfür anzuwendenden gesetzlichen Bestimmungen sehen vor, dass bei erheblichen Ausgaben nicht die Kämmerin, sondern der Kreistag zuständig ist. Mit dem hier erfolgten Beschluss hat die Politik de facto anerkannt, dass künftig in jedem einzelnen Fall die Kämmerin über- und außerplanmäßigen Ausgaben bis zur Höhe von 730.000 € eigenständig entscheiden kann.

Sehr verwundert zeigte sich Michael Otter, Fraktionsvorsitzender der Linken im Kreistag: „ Jede Kommune des Kreises hat durch Ratsbeschluss, sei es in der jeweiligen Haushaltssatzung, der Hauptsatzung oder der Zuständigkeitsordnung festgelegt, ab welcher Höhe solche Ausgaben erheblich sind. Nur beim Kreis gibt es dies nicht“.

Anja Moersch von der Kreistagsgruppe FUW/PIRATEN ergänzt: „ Unser gemeinsam mit der Fraktion DIE LINKE gestellte Antrag, endlich auch für die Ausschüsse des Kreises eine Zuständigkeitsordnung, in der auch eine solche Festlegung erfolgten sollte, einzuführen, wurde von allen anderen Fraktionen abgelehnt. Das hat auch zur Folge, dass bei allen Themen, die von der Politik in die Ausschüsse gegeben werden, nie wirklich klar ist, welcher Ausschuss zuständig ist. Dies entscheidet dann der Landrat nach eigenem Gutdünken“.

Damit wenigstens in Zukunft für über- und außerplanmäßige Ausgaben klare Zuständigkeiten zwischen der Kämmerin und dem Kreistag herrschen, haben LINKE und FUW/PIRATEN für die nächste Sitzung des Kreistages beantragt, im Wege einer Ergänzung der Hauptsatzung festzulegen, ab welcher Ausgabenhöhe eine Erheblichkeit und damit die Zuständigkeit des Kreistages gegeben ist.

Antrag_Wertgrenzen_ueberplanmaessige_AusgabenOU

0 Kommentare zu “Klare Regeln setzen –

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert