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Aufhebung B-Plan “Auf dem Grend”

11.02.2015
Troisdorf als größte Stadt im Rhein-Sieg-Kreis mit nicht nur marginalem Einwohnerwachstumspotenzial in den nächsten Jahrzehnten kann neue Wohnbauflächen leider nicht ausschließlich über Baulückenschließungen generieren. Auch im Außenbereich sind neue Wohnbauflächen auszuweisen.
Diesem Erfordernis trägt die geplante B-Plan-Aufstellung in Sieglar Rechnung. Ob die in Rede stehende Fläche zwischen BAB 59 und Auf dem Grend etc. eine der neuen Wohnbauflächen auch aus artenschutzrechtlicher Sicht sein kann, wird sich im weiteren Verlauf der Beratungen zum B-Plan zeigen. Ganz generell macht die jetzt in der Diskussion stehende agrarisch genutzte Fläche den Anschein, als könnte dies so sein.
Leider weisen an verschiedenen Stellen innerhalb und außerhalb des zu bebauenden Gebietes noch veraltete Wasserschutzzonenschilder auf eine Wasserschutzzone II hin, die längst aufgehoben wurde – die Verwaltung sollte zeitnah in der Lage sein, diese, einen falschen Eindruck vermittelnden Schilder abzubauen. Dass weite Teile Troisdorfs innerhalb der Wasserschutzzone III liegen und Hausbesitzer deshalb – wenn deren Gebäude vor 1963 errichtet und bisher nicht beprüft wurden – bis Ende des lfd. Jahres eine Dichtigkeitsprüfung nachweisen müssen, ist Ausdruck entsprechender Landesgesetzgebung; sollte eine Bebauung in der Wasserschutzzone III nicht mehr möglich sein, könnten in Troisdorf nur noch an wenigen Stellen Neubauten entstehen.
Wir sind der Ansicht, dass auf beiden Seiten der A 59 – unter Einhaltung entsprechender Sicherheitsabstände auch zu Hochspannungsleitungen – eine Wohnbebauung zwischen Alt-Bebauung und Autobahn generell möglich und unsererseits auch wünschenswert ist, wenn keine schützenswerte Arten diesem Ansinnen entgegenstehen. Rein ackerbaulich genutzte Flächen ohne Wildblumenrandstreifen o.ä. – wie die hier in Rede stehenden – haben in aller Regel keinen hohen Ökowert. Eine Bebauung wie die Am Mühlenbach reicht schon heute sehr weit in die Feldflur hinein. Eine negative Beeinträchtigung der vom Landesbetrieb Straßen NRW gepflegten Fläche ist nicht geplant und steht nicht zu befürchten. Das Verkehrsaufkommen bei einer zusätzlichen Bebauung sollte sich im überschaubaren Rahmen bewegen – wenn nötig, kann aber auch hier noch mit verkehrsrechtlichen Maßnahmen nachjustiert werden.

Aktuell ist die Fläche als Acker genutzt und zum Mühlenbach hin mit Grassoden bewachsen. Die vorhandene Hochspannungsleitung verläuft parallel zur A59 und tangiert mögliche Bauflächen nur am Rande. Der Weg zum Mühlenbach wird scheinbar des Öfteren als Hundetoilette genutzt, über dem Acker kreist ein Pärchen Mäusebussarde, während sich am Bachlauf neben einem schönen, alten Baumbestand leider auch viel Unrat wie Plastikmüll, Flaschen, Europaletten etc. findet. Nach einer behutsamen Säuberung sollte der gewachsene Uferrand einschließlich des teils vorzufindenden Bruchs und Totholzes erhalten bleiben – was nach bisherigem Stand aber der Fall sein wird.

Leopold Müller, Wolf Roth

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